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Volksbank Hellweg eG
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Stiftungsgründung

 

Gründung

Unser Mitarbeiter der Stiftungsberatung kümmert sich um alle organisatorischen und rechtlichen Belange, die bei einer Stiftungsgründung als Selbständige Stiftung oder Treuhandstiftung anfallenanfallen. Ein Netzwerk zu Steuerberatern und Rechtsanwälten garantiert in allen Steuer- und Rechtsfragen eine optimale Lösung. 

Den Stiftungszweck bestimmen Sie. Wir helfen Ihnen, Ihre Stiftung so zu entwickeln, dass sie den aufsichtsbehördlichen Anforderungen genügt. Als Stifter können Sie Ihr Lebenswerk und gestiftete Vermögen nachhaltig sichern und bewahren.

Stiftungszweck

Im Stiftungszweck werden die Aufgaben festgelegt und bestimmt, die der Stifter begünstigen möchte.
Bei der Wahl des Stiftungszwecks ist der Stifter grundsätzlich frei. Der Wille des Stifters ist so genau wie möglich zu formulieren aber trotzdem sollte der Stiftungszweck offen für zukünftige Entwicklungen bleiben. Es muss immer eine Prüfung erfolgen, ob mit den Erträgen des vorhandenen Stiftungskapitals der vorgesehene Stiftungszweck erfüllt werden kann.

Gemeinnützige Zwecke
durch selbstlose, ausschließliche, unmittelbare Förderung der Allgemeinheit zum Beispiel für :
- Soziale Zwecke, Förderung der Jugend- und Altenhilfe
- Bildung und Erziehung
- Kunst, Kultur und Sport
- Wissenschaft und Forschung
- Umweltschutz, Denkmal- und Landschaftsschutz
- Völkerverständigung, traditionelles Brauchtum

Mildtätige Zwecke
durch selbstlose, ausschließliche, unmittelbare Förderung von Personen, die hilfsbedürftig aufgrund des körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes sind oder die in finanzielle Not geraten sind, zum Beispiel für:
- Behinderte, Alte und Kranke
- Personen mit geringem Einkommen

Sechs Schritte zur Errichtung einer Stiftung

Damit Sie sich voll auf Ihr bürgerschaftliches Engagement im Rahmen des Stiftungszwecks konzentrieren können, nehmen wir Ihnen die Schritte zur Errichtung Ihrer Stiftung ab. Wir beraten Sie von Anfang an. Auch wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Wünsche und Ziele zu einer Stiftung führen, wir entwickeln und analysieren für Sie Lösungsvorschläge und machen Ihnen Vorschläge zur Umsetzungsphase.

Einrichtung der Stiftung

1. Von der Idee zum Stiftungszweck
Der Wunsch, etwas zu bewegen, das gewachsene Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mitmenschen, konkrete Probleme bekämpfen, die einem vielleicht persönlich widerfahren sind, Mitleid mit Notleidenden oder der Gesellschaft etwas zurückzugeben sind vielleicht Motive aus Ihrem persönlichen Umfeld heraus.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr über Stiftungen wissen wollen oder sich mit dem Gedanken tragen, eine Selbständige Stiftung oder Treuhandstiftung errichten wollen. 

2. Der Zusammenhang von Stiftungszweck und Stiftungsvermögen
Der Stifter bestimmt, welche Vermögenswerte und die Höhe der Vermögenswerte, die zur Verwirklichung seines Stiftungszwecks genutzt werden sollen. 

3. Stiftungssatzung, Stiftungsgeschäft und/oder Treuhandvertrag erstellen
Mit dem Stiftungsgeschäft und der Stiftungssatzung erklärt der Stifter seinen Willen, eine selbständige Stiftung gründen zu wollen. Er verpflichtet sich, die Stiftung mit einem bestimmten Vermögen zur Erfüllung des Stiftungszwecks auszustatten.
Bei einer Treuhandstiftung regelt der Treuhandvertrag mit der Stiftungssatzung den Willen und die Selbstverpflichtung des Stifters.
Die Satzung muss formellen und materiellen Voraussetzungen genügen, um anerkannt zu werden. Im Übrigen bestimmt sie das Reglement und die Arbeitsweise. 

4. Stiftung gründen
Die Stiftung wird durch Unterschrift des Stifter unter die Satzung errichtet. 

5. Anspruch auf Anerkennung bei der Aufsichtsbehörde
Bei selbständigen Stiftungen müssen das Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung durch die Aufsichtsbehörde durch Urkunde anerkannt werden. Die Finanzbehörde bescheinigt die vorläufige Gemeinnützigkeit und erteilt der Stiftung eine Steuernummer.
Bei Treuhandstiftungen bedarf es keiner Anerkennung der Aufsichtsbehörde, lediglich der Vergabe der vorläufigen Gemeinnützigkeitsbescheinigung und Steuernummer durch die Finanzbehörde. 

6. Konto einrichten und Vermögen übertragen
Das gesonderte Stiftungskontos wird vor Schritt fünf eingerichtet. Das Vermögen wird nach der Behördenbeteiligung in das zugesagte Stiftungsvermögen übertragen.
Die Stiftung ist eingerichtet. Jetzt beginnt die Umsetzung des Stiftungszwecks.

Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie und koordinieren die sechs Schritte für Sie zur Umsetzung.