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Volksbank Hellweg eG
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Stiftungsberatung

 

Beratung

Als Stifter steht Ihnen frei, Ihr Engagement ganz nach Ihren persönlichen Wünschen zu gestalten. Wir beraten Sie auf diesem Weg und bieten Ihnen unsere Erfahrung und Fachkompetenz an.
Wir investieren Zeit und entwickeln Ideen, um Ihrer Selbständigen Stiftung oder Treuhandstiftung bereits vor der Gründung ein solides Fundament zu geben. Schließlich sollen Ihre Mittel gezielt nach Ihren Wünschen eingesetzt werden, damit sie etwas bewirken.
Für Ihre Stiftung übernehmen wir, in Koordination und Abstimmung mit Rechtsanwälten und Steuerberatern, alle Aufgaben, von der Gründung bis zur Stiftungsbetreuung mit einem umfangreichen Leistungskatalog. Die Vermögensverwaltung von Stiftungen gehört zu unseren Kernaufgaben.

Selbständige Stiftung

Wird auch als rechtsfähige Stiftung bezeichnet.
Sie wollen Ihr Vermögen erhalten und Gutes tun. Mit der Errichtung einer Stiftung haben Sie die Möglichkeit, Ihr Lebenswerk zu erhalten und/oder gleichzeitig Ihre persönlichen Ideen nachhaltig zu gestalten.
Die Gründung einer Selbständigen Stiftung stellt eine Variante des Vermögensübergangs im privaten oder unternehmerischen Bereich dar. Als Stifter erhalten Sie Ihr Vermögen so über Generationen hinweg und fördern gleichzeitig die Projekte, die Ihnen wichtig sind.

Die Selbständige Stiftung unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht 

Ihre Vorteile
- Sie erhalten Ihr Lebenswerk mit den Erträgen, die das von Ihnen gestiftete Vermögen erwirtschaftet
- Sie sparen Steuern, da das Vermögen von Stiftungen nicht besteuert wird
- Sie bewahren sich ein gutes Andenken
- Wir beraten Sie umfassend einschließlich der Anlage des Stiftungsvermögens

Treuhandstiftung

Auch mit wenig Kapital kann eine Stiftung gegründet werden. Dann empfiehlt sich die Einrichtung einer Treuhandstiftung. Die Erträge des von Ihnen gestifteten Vermögens kommen Ihrem vorgegebenen Stiftungszweck zugute.
Die Treuhandstiftung ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und unterliegt nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht. In diesem Fall wird Ihre Stiftung durch einen Treuhänder vertreten und verwaltet.

Gegenüber der selbständigen Stiftung bietet die Treuhandstiftung organisatorische und finanzielle Vorteile.

Ihre Vorteile
- Sie bestimmen Stiftungszweck und Auswahl des Treuhänders
- Sie verpflichten den Treuhänder im Treuhandvertrag, Ihr Stiftungsvermögen und die erwirtschaften Erträge in Ihrem Sinne einzusetzen
- Sie ersparen sich das staatliche Anerkennungsverfahren und die laufende Behördenkontrolle
- Sie sparen Steuern
- Sie tun Gutes mit wenig Aufwand für einen gemeinnützigen Zweck
- Der Treuhänder berät Sie in allen Fragen und übernimmt für Sie alle koordinierenden Arbeiten, von der Idee bis zur Realisierung Ihrer Treuhandstiftung.