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Vermögenswirksame Leistungen
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Gute Neuigkeiten für Arbeitnehmer: Die Einkommensgrenzen wurden 2024 verdoppelt
Ab 2024 verdoppelt sich der Freibetrag für Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen (VL) von ihrem Arbeitgeber erhalten und dabei von der Sparzulage profitieren wollen: Anspruch hat, wer nicht mehr als 40.000 EUR (Alleinstehende) bzw. 80.000 EUR (Verheiratete) brutto verdient.
Unverändert bleibt allerdings die Höhe der Förderung. Sie beträgt beim Bausparen 9 Prozent der Sparleistung, höchstens aber 43 Euro pro Jahr. Fondssparer erhalten eine höhere Zulage von 20 Prozent, maximal aber 80 Euro pro Jahr.
Vermögenswirksame Leistungen
Als vermögenswirksame Leistung werden finanzielle Mittel bezeichnet, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt zum Vermögensaufbau zur bereitstellt. Mögliche vermögenswirksame Leistungen sind
- Bausparen
- Fondssparen
- Baukredittilgung
Welche Variante Ihnen zur Verfügung steht ist abhängig von Ihrem Arbeitgeber. Auch die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen variiert. Der Wert beträgt mindestens 6,65 Euro uund überschreitet in den meisten Fällen nicht 40 Euro. Bei einer monatlichen Rate von 40 EUR ergeben sich mit den neuen Regeln für die Arbeitnehmersparzulage folgende Sparraten:
Förderungen auf einen Blick
Einkommensgrenzen | Jährliche Fördergrenze | Jährliche Förderung | |
Arbeitnehmersparzulage Investmentfonds | 40.000 EUR/ 80.000 EUR | 400 EUR pro Arbeitnehmer | 20 % (80 EUR/ 160 EUR) |
Arbeitnehmersparzulage Bausparen | 40.000 EUR/ 80.000 EUR | 470 EUR pro Arbeitnehmer | 9 % (43 EUR/ 86 EUR) |
Häufige Fragen zur Arbeitnehmersparzulage
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Arbeitnehmern freiwillig vermögenswirksame Leistungen (VL) zum Vermögensaufbau, z.B. in Form von Aktienfonds oder Bausparverträgen. Für Arbeitnehmer, die ein bestimmtes Bruttogehalt nicht überschreiten und vermögenswirksame Leistungen erhalten, zahlt der Staat eine Prämie. Dies ist die Arbeitnehmersparzulage.
Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, müssen Sie vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber beziehen. Außerdem darf die Einkommensgrenze von 40.000 Euro brutto (Alleinstehende) bzw. 80.000 Euro brutto (Verheiratete) nicht überschritten werden.
Die Arbeitnehmersparzulage können Sie rückwirkend mit Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung beantragen. Wichtig ist, sie jedes Jahr zu beantragen, um den vollen Umfang ausbezahlt zu bekommen.
Nein, die Arbeitnehmersparzulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Die Auszahlung erfolgt nicht sofort, sondern mit Ablauf des VL-Vertrages. Je nach Anlage ist dies nach sechs bzw. sieben Jahren oder wenn Sie den Arbeitgeber verlassen. Sie bekommen dann den gesammelten Betrag der letzten Jahre ausgezahlt.
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