Bewerbungen für ein Baugrundstück zur Eigennutzung / Anlage sind nur unter Verwendung des Bewerbungsvordruckes der Volksbank Hellweg Immobilien GmbH möglich. Der Bewerbungsvordruck sowie möglicherweise zu erbringende Nachweise sind zeitgleich und innerhalb der Bewerbungsfrist (bis zum Ablauf des 31.03.2023) einzureichen. Nach Fristablauf eingereichte Bewerbungen und Nachweise werden bei der ersten Vergabe nicht berücksichtigt. Mit Abgabe der Bewerbung wird kein Rechtsanspruch auf den tatsächlichen Erwerb eines Baugrundstückes begründet. Der Verkäufer behält sich bis zum Zeitpunkt der verbindlichen Zuteilung der Baugrundstücke ausdrücklich das Recht auf einen Zwischenverkauf vor.
Unter allen vorliegenden Bewerbungen wird die Vergabe der Grundstücke nach den folgenden Kriterien durchgeführt:
Jeder private Bewerber kann nur ein Grundstück erwerben. Alle Bewerber für ein Grundstück sollen bei der Bewerbung drei favorisierte Einfamilienhaus-Grundstücke nennen. Wollen mehrere Bewerber ein bestimmtes Grundstück erwerben, dann wird zunächst mithilfe der angegebenen drei Grundstücke versucht, die Nachfrage zu stillen. Die drei angegebenen Grundstückswünsche werden bei der Verteilung gleichrangig behandelt – angegebene Prioritäten sind also keine harten Vergabekriterien. Sollten danach immer noch mehrere Bewerber auf ein Grundstück entfallen, so werden zunächst die Bewerber gestrichen, die nicht zugeteilt werden können, weil sie weniger als drei Grundstücke angegeben haben. Im nächsten Schritt würde der Bewerber zum Zuge kommen, in dessen Haushalt die meisten Kinder wohnen. Wenn dann immer noch mehrere Bewerber verbleiben sollten, entscheidet das Los. Das Losverfahren wird unter notarieller Aufsicht durchgeführt.
Die Vergabe erfolgt aufgrund der vorstehend gemachten persönlichen Angaben. Eventuelle Nachteile bei der abschließenden Grundstücksvergabe aufgrund fehlender bzw. unvollständiger Angaben gehen zu Lasten der Bewerber. Sollten fehlende oder unrichtige Angaben zur Vergabe eines Baugrundstückes geführt haben, so behält sich die Wallfahrtsstadt Werl ein Rücktrittsrecht vom Kaufangebot bzw. vom bereits abgeschlossenen Grundstückskaufvertrag auch dann vor, wenn kein unmittelbarer Nachteil für die Wallfahrtsstadt Werl oder Dritte entstanden ist.
Ferner wird im abzuschließenden Kaufvertrag eine Vertragsstrafe i.H.v. 5% des (Brutto)Grundstückskaufpreises für den Fall vereinbart, dass falsche Angaben der Bewerber zu der Vergabe eines Baugrundstücks geführt haben. Der Erwerber verpflichtet sich, auf dem erworbenen Grundstück innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach Vertragsabschluss bzw. nach Fertigstellung der Erschließungsanlagen das im Rahmen der Kaufbewerbung um ein Baugrundstück genannte Bauprojekt nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezugsfertig zu errichten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Erwerber, das zu errichtende Wohnhaus unmittelbar nach Bezugsfertigkeit zu beziehen und darin mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen den Hauptwohnsitz zu behalten (Eigennutzungsverpflichtung). Die Weiterveräußerung des (bebauten) Grundstückes sowie eine Vermietung des Objektes vor Ablauf der fünfjährigen Eigennutzungsverpflichtung bedürfen der Zustimmung der Wallfahrtsstadt Werl. Die Zustimmung kann nicht verweigert werden, falls wichtige persönliche Gründe, die einer weiteren Eigennutzung entgegenstehen, vorgetragen und erforderlichenfalls nachgewiesen werden.