- Einheitlicher Zahlungsverkehr in Europa
- Europaweit einheitliche Standards
- Effiziente und schnelle Zahlungen
SEPA – Single Euro Payments Area
Einheitlicher und effizienter Zahlungsverkehr in Europa
Die SEPA-Zahlverfahren sind europaweite Standards für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Mit SEPA ist der Zahlungsverkehr in Europa effizient.
SEPA im Überblick
IBAN seit dem 1. Februar 2016 verbindlich
Seit dem 1. Februar 2016 ist die Nutzung der IBAN auch für Privatkunden verbindlich. Damit endete im Januar 2016 die SEPA-Übergangsfrist. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen im EU-/EWR-Raum reicht demnach die Angabe der IBAN aus. Nur bei Zahlungen außerhalb des EU-/EWR-Raums in sogenannte Drittstaaten wie zum Beispiel Monaco, San Marino oder die Schweiz ist die Angabe von IBAN und BIC notwendig.
Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen innerhalb Deutschlands und Europa
Mit SEPA-Zahlverfahren führen Sie einfach Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU-/EWR-Staaten sowie nach Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, in die Schweiz oder die Vatikanstadt durch. Innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer können Sie mittels Lastschriften europaweit Zahlungen an einen Zahlungsempfänger veranlassen. Die girocard (Debitkarte), die genossenschaftlichen Kreditkarten sowie das deutsche girocard-System "electronic cash" und das Deutsche Geldautomaten-System erfüllen die SEPA-Anforderungen. Als Kunde der Volksbank Hellweg eG profitieren Sie von den Vereinfachungen des europäischen Zahlungsverkehrs durch die SEPA-Zahlverfahren.
Teilnehmerländer
Zurzeit nutzen 36 Länder die SEPA-Zahlverfahren. Neben den 20 Euro-Staaten sind alle weiteren EU-Mitgliedsstaaten beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei weiteren Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen nutzen die SEPA-Zahlverfahren. Dies gilt außerdem für Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, die Schweiz und die Vatikanstadt.
SEPA umfasst derzeit 36 Länder
IBAN und BIC
Die IBAN
Jeder Kontoführung in der Europäischen Union (EU) ist eine eigene "International Bank Account Number" (IBAN) zugeordnet. Die IBAN besteht aus bis zu 34 Ziffern und Buchstaben. In Deutschland ist die IBAN 22-stellig. Sie setzt sich zusammen aus:
Der BIC
Die "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications" (Swift) regelt den internationalen Datenaustausch zwischen Banken. Jede teilnehmende Bank erhält von ihr eine eindeutige Kennung als internationale Bankleitzahl, den "Business Identifier Code" (BIC). Dieser wurde bis 2010 auch als "Bank Identifier Code" bezeichnet. Der BIC besteht aus acht oder elf Stellen.
Angabe von IBAN und BIC
Für inländische und auch grenzüberschreitende Zahlungen im EU-/EWR-Raum ist es erforderlich, als Kundenkennung die IBAN anzugeben. Sollten Sie innerhalb der EU Rechnungen ausstellen, müssen Sie darauf Ihre IBAN vermerken. Wenn Sie eine Rechnung bezahlen möchten, entnehmen Sie die IBAN und gegebenenfalls den BIC den Geschäftspapieren des Empfängers.
Die Überweisung
Überweisungen durchführen
Dank SEPA können Sie einfach Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU-/EWR-Staaten sowie nach Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, in die Schweiz und die Vatikanstadt durchführen. Diese Möglichkeit steht Ihnen auch im Online-Banking und innerhalb Ihrer Banking-Software zur Verfügung.
Pflichtangaben
- Bezeichnung (Name und Vorname oder Firmenname) des Zahlungsempfängers
- IBAN des Zahlungsempfängers
- Zu überweisender Betrag in Euro
- Optional: Angabe eines Verwendungszwecks
- Ihren Namen und Vornamen oder Ihre Firma
- Ihre IBAN (finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
Wenn Zahlungen über SEPA hinausgehen sollen
Bei allen Zahlungen,
- die in Länder außerhalb der EU und des EWR gehen,
- die in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
- deren Überweisungsbetrag nicht in Euro angegeben wird,
- bei denen Sie nicht IBAN und BIC verwenden,
- für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,
unterstützen wir Sie mit dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Zu Fragen des Meldewesens wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Bundesbank.
Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bei Zahlungen von mehr als 12.500 Euro.
Lastschriftverfahren
SEPA-Basis-Lastschrift – die Standardlastschrift
Mit der SEPA-Basis-Lastschrift als EU-weitem Standardlastschriftverfahren werden Zahlungen veranlasst. Als Zahlungsempfänger vereinbaren Sie bitte hierfür ein Lastschriftmandat – das "SEPA-Lastschriftmandat" – und ziehen die Zahlung mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin.
Sollte einmal mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie ab dem Tag der Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin) innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Betrags verlangen.
Lastschriftmandate
Für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats notwendig. Als Zahler erhalten Sie von Ihrem Zahlungsempfänger ein entsprechendes Lastschriftmandatsformular, welches Sie unterschrieben zurücksenden müssen. Mit dem Lastschriftmandat autorisieren Sie gegenüber Ihrer Bank die Einlösung von Lastschrifteinzügen. Jedes Lastschriftmandat muss folgende Erklärungen von Ihnen als Zahler enthalten:
- die Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels Lastschrift einzuziehen und
- die Weisung an die Bank des Zahlers, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Folgende Angaben sind Bestandteil der Lastschriftmandate
- Bezeichnung des Zahlungsempfängers
- Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers (CI)
- Kennzeichnung, ob es sich um einmalige oder wiederkehrende Zahlungen handelt
- Name des Zahlers
- Name der Bank des Zahlers
- Kundenkennung des Zahlers (IBAN)
Es ist auch möglich, dem Zahler die Mandatsreferenznummer nachträglich bekanntzugeben.
Hinweis: Als Verbraucher (Privatkunde) können Sie nicht das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen. Dies ist ausschließlich für Unternehmen vorgesehen.
SEPA-Zahlverfahren lösen nationale Verfahren ab
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben der EU lösen die SEPA-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften mit Nutzung der internationalen Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) und der internationalen Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) am 1. Februar 2014 für Firmenkunden die heutigen nationalen Verfahren ab. Bis 1. Februar 2016 können Privatkunden Zahlungen noch mit Kontonummer und Bankleitzahl vornehmen. Danach gelten nur noch Zahlungen mit IBAN und BIC.
Europa wird bis 2016 zum Binnenmarkt
Die Schaffung des Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA ist Teil der Umsetzung des Europäischen Binnenmarktes. Ein wichtiger Schritt hin zum Binnenmarkt war die Einführung des Euro-Bargeldes im Jahr 2002. Als Kunde der Volksbank Hellweg eG profitieren Sie hier von der technischen Infrastruktur, die Ihnen die Volksbanken und Raiffeisenbanken bereits seit 2008 zur Verfügung stellen. Diese können Sie seitdem für SEPA nutzen und sich so fit machen für den europäischen Zahlungsverkehr.
Überweisungen und Lastschriften in Europa
Bankverbindungen werden nun anhand von IBAN und BIC identifiziert. Mit den neuen SEPA-Lastschriftverfahren können Unternehmen Geld von Konten innerhalb des Euro-Währungsraumes einziehen lassen. Grundlage sind Lastschriftmandate. Der Zahlungspflichtige berechtigt damit den Zahlungsempfänger zum Einzug des Geldes. Die Lastschrift hat einen festen Fälligkeitstermin. Jeder Lastschrifteinreicher hat eine eigene Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer.
Kartenzahlung im Binnenmarkt
Ihre Bankkarten können Sie mit SEPA im EU-Binnenmarkt an noch mehr Akzeptanzstellen einsetzen als bisher. Das so genannte "SEPA Cards Framework" definiert generelle Anforderungen an Kartensysteme, die das Bezahlen in Europa weiter vereinfachen. Die VR-BankCard und die genossenschaftlichen Kreditkarten (MasterCard und Visa) sind fit für SEPA. Die deutschen girocard-Systeme ("electronic cash" sowie das Deutsche Geldautomaten-System) erfüllen ebenfalls diese Anforderungen.
Der Binnenmarkt
Durch SEPA entsteht eine einheitliche europäische Zahlungslandschaft. Die Staaten der Europäischen Union (EU), die drei weiteren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Monaco und die Schweiz nehmen teil. Die Schweizer Banken setzen in Zusammenhang mit SEPA sukzessive entsprechende europäische rechtliche Regelungen um und werden ebenfalls teilnehmen.
Die IBAN
Jedes Konto in der Europäischen Union (EU) hat eine eigene "International Bank Account Number"(IBAN). Die IBAN besteht aus bis zu 34 Ziffern und Buchstaben. In Deutschland ist die IBAN 22-stellig. Sie setzt sich zusammen aus
- dem zweistelligen Ländercode DE,
- einer zweistelligen Prüfziffer,
- der achtstelligen Bankleitzahl und
- einer zehnstelligen Kontonummer.
Der BIC
Die Gesellschaft "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications" (Swift) regelt den internationalen Datenaustausch zwischen Banken. Jede teilnehmende Bank erhält von ihr als internationale Bankleitzahl eine eindeutige Kennung, den "Business Identifier Code" (BIC). Dieser wurde bis 2010 auch als "Bank Identifier Code" bezeichnet. Der BIC besteht aus acht oder elf Stellen. Er setzt sich zusammen aus
- dem vierstelligen Bank-Code,
- dem zweistelligen Länder-Code,
- dem zweistelligen Orts-Code und
- dem dreistelligen Code für die Filiale oder Abteilung (optional).
Angabe von IBAN und BIC
Seit Januar 2008 können Sie die Euro-Überweisung und seit November 2009 die beiden SEPA-Lastschriftverfahren unter Verwendung von IBAN und BIC nutzen. Sollten Sie innerhalb der EU Rechnungen ausstellen, so empfehlen wir Ihnen, darauf Ihre IBAN und den BIC Ihrer Bank anzugeben. Wenn Sie eine ausgestellte Rechnung bezahlen möchten, entnehmen Sie IBAN und BIC des Empfängers seinen Geschäftspapieren.
IBAN-Rechner: Eigene IBAN und BIC ermitteln
Ihre IBAN und den BIC Ihrer Bank finden Sie auf Ihren Kontoauszügen, im Online-Banking und auf Ihrer VR-BankCard. Wenn Sie mehrere Konten haben, erhalten Sie pro Konto eine IBAN. Der BIC Ihrer Volksbank Hellweg eG ist GENODEM1SOE. Mit dem IBAN-Rechner berechnen Sie schnell und bequem Ihre eigene IBAN:
Die Angabe der IBAN erfolgt ohne Gewähr. Für fehlerhaft berechnete IBAN und daraus resultierende Schäden haften wir nicht. Die Übertragung der von Ihnen eingegebenen Kontonummer erfolgt SSL-verschlüsselt.
SEPA-Basislastschrift
Ähnlich wie bei der bisherigen Einzugsermächtigung können Sie Zahlungen an einen Zahlungsempfänger veranlassen. Sind Sie der Zahlungsempfänger, dann vereinbaren Sie bitte hierfür ein entsprechendes Mandat und ziehen Sie die Zahlung mit der SEPA-Basislastschrift ein. Die SEPA-Basislastschrift können Sie nutzen, wenn die Bank Ihres Zahlungspartners diese ebenso unterstützt. Ihre Volksbank Hellweg eG und alle Volksbanken Raiffeisenbanken nehmen seit November 2009 am SEPA-Basislastschriftverfahren teil.
Sollte einmal mit einer SEPA-Basislastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie ab dem Tag der Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin) innerhalb von acht Wochen widersprechen. Sie können ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen.
Wann Sie die Euro-Überweisung nutzen können
Mit der Euro-Überweisung können Sie einfach und einheitlich Überweisungen in Euro von Ihrem Konto innerhalb Deutschlands, aber auch in die anderen EU-/ EWR-Staaten und in die Schweiz durchführen.
Aufbau der Euro-Überweisung
Die Euro-Überweisung ist im Aufbau einer Überweisung innerhalb Deutschlands sehr ähnlich. Sie orientiert sich an der EU-Standard-Überweisung, die Anfang 2008 von der Euro-Überweisung ersetzt wurde. Die Euro-Überweisung steht Ihnen auch im Online-Banking und innerhalb Ihrer Banking-Software zur Verfügung. Kontoinhaber tragen die Entgelte bei ihrem Kreditinstitut, der Empfänger die übrigen.
Pflichtangaben
- Name und Vorname oder Firmenname des Empfängers
- IBAN des Empfängers und BIC seines Kreditinstituts
- Zu überweisender Betrag in Euro
- Optional: Angabe eines Verwendungszwecks
- Ihren Namen und Vornamen oder Ihre Firma
- Ihre IBAN (finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
Keine Verwendung möglich
Für alle Zahlungen,
- die in Länder außerhalb der EU, des EWR und nicht in die Schweiz gehen,
- deren Überweisungsbetrag nicht in Euro angegeben wird,
- bei denen Sie nicht IBAN und BIC verwenden und
- für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,
verwenden Sie bitte den Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr (Formular Z1). Bei Fragen zum Meldewesen wenden Sie sich direkt an die Deutsche Bundesbank.
Die Meldepflicht
Bitte beachten Sie die weiter bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWB) bei Zahlungen von mehr als 12.500 Euro. Nutzen Sie dazu die "Anlage Z4 zur AWV".
SEPA-Zahlverfahren lösen nationale Verfahren ab
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Für den SEPA Lastschiften-Zahlungsverkehr benötigen Sie (natürliche und juristische Personen) eine Gläubiger-Identifikationsnummer:
- Informationen zur Gläubiger-Identifikationsnummer (Deutsche Bundesbank)
- Beantragung der Gläubiger-Identifikationsnummer (Deutsche Bundesbank)
SEPA-Lastschriftmandat (für SEPA-Basis-Lastschriftverfahren): wiederkehrende Zahlungen
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat (für SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren): wiederkehrende Zahlungen
Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften