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Fragen und Antworten zum Thema Baufinanzierung
Bekommen Sie hier einen Überblick auf Fragen rund um das Thema Baufinanzierung.
Das Themengebiet Baufinanzierung ist vielschichtig und komplex - da kann man schnell den Überblick verlieren.
Bekommen Sie hier Antworten auf gängige Fragen zu dem Thema.
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Allgemeine Begrifflichkeiten
Der Ausdruck Baufinanzierung ist ein übergeordneter Begriff für unterschiedliche Produkte zur Finanzierung einer Immobilie. Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz sind in Deutschland die meistgewählte Darlehensform. Der größte Vorteil dieser Darlehen ist Zinssicherheit, denn die Zinsen für die Finanzierung werden hier über einen vereinbarten Zeitraum festgeschrieben. Während dieser Zeit steht Ihre monatliche Darlehensrate fest.
Je nach Bedarf und Wunsch des Kunden, wird bei einer klassischen Baufinanzierung eine Sollzinsbindung zwischen fünf und zwanzig Jahren festgeschrieben. Unter den Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz können Sie übrigens auch zwischen verschiedenen Varianten wählen. Neben dem klassischen Annuitäten-Darlehen, das Monat für Monat mit einer konstanten Rate abbezahlt wird, aber bei dem meist noch eine Restschuld am Ende der Sollzinsbindung bleibt, gibt es eine Reihe weiterer Darlehen. Zum Beispiel ein Volltilgerdarlehen, das am Ende der Laufzeit vollständig abbezahlt ist – oder ein Wohn-Riester-Darlehen, bei dem die Riester-Zulagen vom Staat zur Tilgung des Darlehens genutzt werden können.
In den meisten Fällen bleiben nach Ablauf der Sollzinsbindung Restschulden bestehen. Diese Restschuld wird dann mit einer Anschlussfinanzierung weiter getilgt bzw. einer neuen Zinsbindungsfrist verlängert (Darlehensverlängerung).
Sie stehen vor der nächsten Finanzierungsrunde, möchten Ihre Anschlussfinanzierung bei der Volksbank Hellweg eG abschließen oder planen eine Neufinanzierung?
Sie können durch ein Forward-Darlehen bereits 36 Monate vor Ablauf der Zinsbindung Ihrer bestehenden Finanzierung mit uns eine neue Zinsvereinbarung abschließen. Das Forward-Darlehen löst dann Ihre bestehende Baufinanzierung ab und das zu den heute gültigen Zinskonditionen für Baudarlehen - egal wie hoch die Baudarlehen-Zinsen zu dem zukünftigen Zeitpunkt sind. Ist für die Zukunft mit einem steigenden Zinsniveau zu rechnen, wie z.B. in der aktuellen Zinstief-Phase, dann ist das Forward-Darlehen die passende Anschlussfinanzierung für Sie.
Bei einem Tilgungsaussetzungsdarlehen besparen Sie parallel eine Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag und zahlen nur die monatlichen Baufinanzierungszinsen an uns, jedoch keine Tilgung. Die Darlehenssumme bleibt dadurch konstant. Wird Ihre Versicherung fällig oder der Bausparvertrag zuteilungsreif, wird die Restschuld damit ausgeglichen.
Die Lebensversicherung ist generell in Höhe der Darlehenssumme an die Volksbank Hellweg als Sicherheit abgetreten. Das Darlehen wird komplett aus der Versicherungssumme getilgt.
Die Restschuld wird entweder durch eine Darlehensaufnahme bei der Bausparkasse oder bei uns abgelöst oder die Restschuld wird durch Umstellung auf ein Annuitätendarlehen bei uns umgewandelt.
Eine Zwischenfinanzierung wählen Sie üblicherweise, wenn der Zahlungstermin für den Kauf der neuen Immobilie vor dem Verkaufstermin der Bestandsimmobilie liegt. Sie haben z.B. noch keinen Käufer für Ihr Altobjekt bzw. noch keine Zahlung aus Ihrem Immobilienverkauf erhalten und benötigen kurzfristig Geld, um Ihre neue Immobilie zu kaufen. Die Laufzeit der Zwischenfinanzierung beträgt maximal 2 Jahre (eine Verlängerung ist nicht möglich). Die Zwischenfinanzierung kann nur im Zusammenhang mit der Beantragung einer Volksbank-Neufinanzierung für das neue Objekt erfolgen.
Hierbei handelt es sich um ein Entgelt für die vom Kreditinstitut bereitgestellten und vom Darlehensnehmer noch nicht in Anspruch genommenen Darlehen oder Darlehensteile.
Der Bauvertrag beinhaltet einen detaillierten Plan mit allen Arbeiten, die bis zur schlüsselfertigen Übergabe zu verrichten sind. Der Bauträger ist verpflichtet, alle Details, d.h. Art und Umfang der angebotenen Leistungen in der Baubeschreibung aufzunehmen. Die Baubeschreibung muss neben weiteren energetischen, technischen und baulichen Angaben, z.B. auch die Anzahl und Größe der Räume, die Ansichten des Hauses, Grundrisse und Schnitte abbilden. Weiterhin wird dort u.a. die Zahlung nach Baufortschritt geregelt. Ein Bauvertrag gibt Ihnen Rechtssicherheit bei eventuellen Gewährleistungsansprüchen.
Der Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen den Bauherren und dem Architekten, in dem detailliert der Umfang der Leistungserbringung durch den Architekten festgehalten wird.
Bei Erwerb einer Immobilie bzw. eines Grundstücks fallen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Kaufpreis folgende Erwerbsnebenkosten an:
- Grunderwerbsteuer: Ist nach Aufforderung an das Finanzamt zu zahlen (je nach Bundesland 3,5 - 6,5 % des notariell vereinbarten Kaufpreises)
- Notar-/Gerichtskosten: Notargebühr für die Beurkundung des Kaufvertrages und die Grundschuldbestellung, Gerichtsgebühr für die Eigentumsumschreibung und die Eintragung der Grundschuld, ggf. Gebühr für ein Notaranderkonto (ca. 1,5 - 2 % des Kaufpreises)
- Ggf. Maklerkosten: die Maklercourtage beträgt je nach Region ca. 3 - 7 % des Kaufpreises zzgl. MwSt. Sie kann unter Umständen mit dem Makler individuell verhandelt werden.
Alle weiteren im Zusammenhang mit der Finanzierung stehenden Kosten werden, soweit bekannt, in dem Effektivzins abgebildet.
Der Sicherungsvertrag (auch: Sicherheitsabrede oder Zweckerklärung) darf nicht mit der eigentlichen Bestellung von Kreditsicherheiten verwechselt werden. Beim Sicherungsvertrag handelt es sich regelmäßig um einen obligatorischen, mithin schuldrechtlich verpflichtenden, also nicht dinglichen Vertrag, durch den sich der Sicherungsgeber gegenüber dem Sicherungsnehmer verpflichtet, eine bestimmte Sicherheit für einen Kredit zu bestellen oder zu belassen und der Sicherungsnehmer gegenüber dem Sicherungsgeber verpflichtet, über die Sicherheit nur im Rahmen des Sicherungszwecks zu verfügen.
Die Zweckerklärung ist das Bindeglied zwischen dem Grundbucheintrag und den Darlehensverträgen. Dies ist nötig, da die Grundbucheintragung an sich abstrakt ist.
Beispiel: Wenn die Grundbucheintragung das Telefon ist und der Darlehensvertrag der Telefonhörer, ist die Zweckerklärung die Telefonschnur.
Mit der weiten Zweckerklärung kann man quasi die Telefonanlage erweitern, z.B. eine Nachfinanzierung.
Die weite Zweckerklärung vereinbart, dass die sicherungshalber hingegebene Grundschuld für "alle bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche des Gläubigers aus der Geschäftsverbindung" mit dem Schuldner haftet.
Konditionen&Zinsen
Als Sollzins bezeichnet man den Zinssatz, den der Kreditnehmer als Preis für den Nennbetrag des Darlehens zahlen muss. Die Höhe der laufenden Zinsrate wird durch den Sollzins bestimmt. Im Effektivpreis sind auch die Zusatzkosten enthalten. So zeigt der Effektivzins die tatsächlichen Kreditkosten pro Jahr.
Ihre Kondition setzt sich zusammen aus:
- Der Darlehenshöhe
- Der Ratenhöhe
- Dem Marktwert
- Den optional zubuchbaren Zusatzleistungen für noch mehr Flexibilität
Nach Ihren individuellen Wünschen berechnen wir Ihren Zinssatz.
Der auf der Internetseite angebotene Sollzinssatz ist gültig bei Beleihungen bis 60 % und einer Darlehenssumme von 200.000 Euro; 6 Monate keine Bereitstellungszinsen, ohne Sondertilgung; der Mindestnettodarlehensbetrag beträgt bei der Volksbank Hellweg 50.000 Euro; das Angebot gilt für Privatkunden innerhalb unseres Geschäftsgebietes.
Bei Abschluss eines Festzinsvertrages fallen bei der Volksbank Hellweg keine Gebühren an.
Bei der Volksbank Hellweg zahlen Sie, wie gewohnt, ebenfalls keine Gebühren bei Abschluss eines Festzinsvertrages. In einigen Fällen ist ein Gutachten erforderlich. Die Kosten für das Gutachten übernehmen wir für Sie. Als Sicherheit wird üblicherweise die bereits eingetragene Grundschuld zu Gunsten Ihrer bisherigen Bank an die Volksbank Hellweg abgetreten. Die Gebühr für eine Abtretung (Notar- und Gerichtskosten) liegt weit unter den Kosten für eine Löschung der alten Grundschuld und Eintragung einer neuen Grundschuld. Die Gebühr richtet sich u. a. nach der Höhe des abgetretenen Betrages. Möglicherweise stellt Ihnen Ihre bisherige Bank noch eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung.
Angebot&Vertrag
Die Volksbank Hellweg bietet Ihnen zwei Wege zu Ihrem Finanzierungsangebot.
- Persönlich: Vereinbaren Sie einfach telefonisch unter 02921/393-0 einen Termin mit einem unserer Baufinanzierungsexperten. Je nach Ihrem Wunsch beraten wir Sie telefonisch oder in einer unserer Filialen und erstellen für Sie ein maßgeschneidertes Finanzierungsangebot.
- Online: Berechnen Sie Ihr unverbindliches Angebot bequem online. Mit nur wenigen Klicks ist es getan: Sie erhalten hier unmittelbar eine Kondition, die Ihnen zur ersten Orientierung dient. Im weiteren können Sie prüfen, ob Sie diese Kondition auch persönlich erhalten könnten inklusive einer Schufa-Prüfung. Darüber hinaus haben Sie sogar die Möglichkeit das Darlehen unverbindlich zu beantragen.
Für ein noch differenzierteres Angebot, z.B. inklusive Förderdarlehen der KfW oder bei Fragen zu Ihrem Finanzierungswunsch, senden Sie uns einfach Ihren Terminwunsch, um einen Beratungstermin mit einem unserer Baufinanzierungsexperten zu vereinbaren. Wir beraten Sie gern.
Im Idealfall bringen Sie direkt Ihren Personalausweis, Ihre Gehaltsabrechnungen und Objektunterlagen zum Gespräch mit. Über alle weiteren Unterlagen, die für die Finanzierung nötig sind, informiert Sie unser Baufinanzierungs-Experte.
Ihr Berater überprüft die Vollständigkeit und gibt Ihnen bei fehlenden Unterlagen eine Rückmeldung. Der unterschriebene Antrag wird zusammen mit allen Antragsunterlagen vollständig bei uns eingereicht. Damit sichern Sie sich die vereinbarte Kondition.
Die Auszahlungsvoraussetzungen und die dafür einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte Ihrem Darlehensvertrag unter Punkt 14. Sobald uns Ihr Auszahlungsantrag vorliegt, informieren wir Sie hierüber per E-Mail. Anschließend prüfen wir, ob alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind und informieren Sie, falls Unterlagen fehlen sollten.
Sobald die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, zahlen wir das Darlehen aus.
Ein Bautenstandsbericht dokumentiert den Baufortschritt bei Errichtung Ihres Neu-, Aus- oder Umbaus. Er gibt Auskunft über den Fertigstellungsgrad der einzelnen Bauabschnitte in Prozent und über gegebenenfalls aufgetretene Mängel. Der Bautenstandsbericht muss von einem Architekten oder Bauleiter unterschrieben werden.
Schicken Sie den ausgefüllten Bericht zusammen mit Ihrer Auszahlungsanweisung an die
Volksbank Hellweg eG, Westenhellweg 1, 59494 Soest.
Auszahlungsaufträge können Sie ebenfalls ganz bequem per Upload in Ihrem elektronischem Postfach im Onlinebanking, per E-Mail an Info@volksbank-hellweg.de oder auf dem Postwege an die
Volksbank Hellweg eG, Westenhellweg 1, 59494 Soest
einreichen.
Grundsätzlich bieten wir Kredite nur mit Ratenzahlung per Einzugsermächtigung an. Dabei wird für jedes Darlehen ein separates Mandat erteilt.
Änderungen am Vertrag
Sie können Ihren Tilgungssatz 3 x kostenfrei während der Zinsbindung ändern. Ausgenommen ist davon nur das Volltilgerdarlehen. Die Bedingungen für weitere Änderungen entnehmen Sie bitte unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Zur Änderung des Tilgungssatzes benötigen wir einen schriftlichen Auftrag von Ihnen, den Sie auf dem Postwege oder über das Volksbank Hellweg OnlineBanking erteilen können.
Bei Ausübung der Optionen Tilgungssatzänderung und Sondertilgung erhalten Sie einen neuen Tilgungsplan.
Je früher im Jahr die Sonderzahlung den noch offenen Saldo reduziert, desto schneller steigt der Tilgungsanteil innerhalb der monatlichen Rate. Daher empfiehlt es sich, Sondertilgungen so früh wie möglich zu leisten.
Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens vor dem Ende Ihrer Zinsbindung ist grundsätzlich nur bei einem Verkauf Ihrer Immobilie (Ihres Sicherheitsobjektes) möglich. Dabei fällt i. d. R. eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Diese wird anhand aktueller Marktzinsen berechnet.
Sollten Sie in eine neue Immobilie investieren, prüfen wir gerne die Möglichkeit eines Sicherheitentauschs.