- Geld zwischenparken, Zinsen sichern
- Flexibel bleiben, spontan verfügen
- 0,2 % p.a. ab dem ersten Euro
Tagesgeld
Tagesgeld: die clevere Ergänzung zum Girokonto
Gönnen Sie sich mit einem Tagesgeldkonto die maximale Freiheit bei der Geldanlage mit einem Zinssatz ab 0,2 % p.a.: Sie zahlen ein, wann und wie viel Sie möchten. Sie verfügen darüber, wie es Ihnen passt – wenn Sie möchten sogar täglich.
Tagesgeld im Überblick
Ihre Vorteile mit Tagesgeld
- Sie erhalten faire Zinsen auf Ihr angespartes Guthaben.
- Sie setzen auf eine sichere Anlage.
- Sie können Ihr Tagesgeldkonto online eröffnen und führen.
Flexibel bleiben
Mit dem Tagesgeld bleiben Sie flexibel. Sie können täglich über Ihr gesamtes Geld verfügen. Sie entscheiden, wann und in welcher Höhe Ihr Erspartes auf das von Ihnen bestimmte Referenzkonto überwiesen wird. Bitte beachten Sie, dass ein Konto der Volksbank Hellweg Voraussetzung für ein Tagesgeldkonto bei uns ist.
Berechnen Sie Ihre Zinsen
Konditionen
Einlage | Zins p.a. |
< 10.000 € |
0,2 % p.a. |
ab 10.000 € |
0,4 % p.a. |
> 50.000 € | 0,6 % p.a. |
Noch Fragen?
Wir sind gern für Sie da, wenn Sie Unterstützung bei einem Online-Abschluss wünschen oder noch Fragen haben.
Noch Fragen?
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Häufige Fragen zum Tagesgeld
Selbstverständlich können Sie auch als Neukunde ein Tagesgeldkonto bei uns anlegen. Nutzen Sie einfach unseren digitalen Neukundenprozess mit integrierter Tagesgeld- und Girokontenanlage.
Sie können als Firmenkunde jederzeit in unseren Filialen ein Tagesgeldkonto anlegen. Der Onlineprozess ist nur für Privatkunden.
Sie können jederzeit über Ihr gesamtes Erspartes verfügen und beliebige Beträge auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto überweisen. Bargeld vom Tagesgeldkonto abheben können Sie nicht, da das VR-Tagesgeld kein Girokonto ist.
Sie können so viel Geld als VR-Tagesgeld anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.
Ihre Zinsen erhalten Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Wann die Zinsgutschrift erfolgt, steht in Ihren Unterlagen. Oder Sie fragen Ihren Berater.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Hellweg eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Hellweg eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.